Alterseinkünfte-Rechner: Einkommensteuerberechnung für Seniorinnen und Senioren
Mit Wirkung ab dem Veranlagungszeitraum 2005 wurde die Besteuerung von Alterseinkünften
neu geregelt und ein schrittweiser Abbau der unterschiedlichen Steuervergünstigungen für Renten und Versorgungsbezüge bis zum Jahr 2040 eingeleitet.
Mit dem Alterseinkünfte-Rechner können Seniorinnen und Senioren ihre Einkommensteuer ermitteln und sich so einen Eindruck von ihrer steuerlichen Situation verschaffen.
Der Rechner berücksichtigt dabei die gängigen, für Bezieher von Alterseinkünften bedeutsamen Sachverhalte.
Im Vordergrund stehen die persönlichen Freibeträge bei Renten und Pensionen, sowie der Abzug von Pauschbeträgen und Aufwendungen.
Erläuterungen und Hinweise, sowie Links zu weiteren Informationsquellen helfen beim Ausfüllen des Eingabeformulars.
Die Berechnung der einzelnen, für die Einkommensbesteuerung maßgeblichen Beträge wird detailliert dargestellt.
Alterseinkünfte-Rechner starten
Bitte beachten Sie die untenstehenden wichtigen Hinweise und starten Sie den Alterseinkünfte-Rechner
durch Auswahl eines der nachstehend angebotenen
Eingabeformulare.
Die Eingabeformulare werden in einem neuen Browserfenster geöffnet.
Kalenderjahr 2023
Kalenderjahr 2022
Kalenderjahr 2021
Kalenderjahr 2020
Wichtige Hinweise:
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Der Alterseinkünfte-Rechner ist ein Service des Bayerischen Landesamts für Steuern und der bayerischen Finanzämter.
Er berücksichtigt nur die gängigen Standardsachverhalte und kann daher insbesondere in besonders gelagerten Einzelfällen eine individuelle steuerliche Beratung nicht ersetzen.
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Eine Gewährleistung für die Richtigkeit der ausgewiesenen Ergebnisse besteht nicht.
Maßgeblich für die Höhe der Einkommensteuer ist allein der vom zuständigen Finanzamt erlassene Steuerbescheid.
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Alle Berechnungen erfolgen anonym. Die eingegebenen
Daten und die ausgewiesenen Ergebnisse werden seitens der Steuerverwaltung nicht
erfasst und nicht gespeichert.
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Steuerliche Informationen finden Sie in unserer Rubrik
Steuerinfos, insbesondere zu den Themen
Alterseinkünftegesetz und Senioren.
In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an einen Angehörigen der
steuerberatenden Berufe oder an Ihr Finanzamt.
Allgemeine Auskünfte erteilt auch das
Service-Telefon der bayerischen
Steuerverwaltung